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   OLG Brandenburg, 25.04.2000 - 8 W 51/00   

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https://dejure.org/2000,12434
OLG Brandenburg, 25.04.2000 - 8 W 51/00 (https://dejure.org/2000,12434)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2000 - 8 W 51/00 (https://dejure.org/2000,12434)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2000 - 8 W 51/00 (https://dejure.org/2000,12434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 6 § 7 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Anordnungen im Insolvenzeröffnungsverfahren

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 42
  • DZWIR 2000, 301
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Insolvenzgerichtes die Einholung eines

    Auch wenn die Rechtsprechung zur Insolvenzordnung dem gesetzlichen Ausschluss von sofortigen weiteren Beschwerden gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bislang ohne größere Diskussion gefolgt ist (s. etwa OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; OLG Köln, ZInsO 2000, 104, ZIP 2000, 552; OLG Naumburg Beschl. v. 10.02.2000 - 5 W 7/00 - LG Berlin, ZInsO 1999, 355; LG Göttingen, NZI 2000, 383; LG Hamburg, NZI 2000, 188; weitere Nachweise bei Pape, in: Kübler/Prütting, § 25 Rz. 5 a) könnte der Ausschluss jeglichen Beschwerderechts im Eröffnungsverfahren bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zwar gleichwohl zweifelhaft sein, nachdem in dem "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze" (veröffentlicht als Beilage zu ZInsO Heft 9/2000) eine Anfechtbarkeit der nach § 21 InsO anzuordnenden Sicherungsmaßnahmen aus rechtsstaatlichen Gründen vorgeschlagen wird (dazu I. Pape/G. Pape, ZIP 2000, 1553, 1563; Schmerbach/Stephan, ZInsO 2000, 541, 547).

    Für die Anfechtung derartiger Anordnungen besteht auch nach der Insolvenzordnung keine Veranlassung (s. OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301), weil dem Gericht nicht untersagt werden kann, die notwendige Sachaufklärung zur Vorbereitung seiner Entscheidung zu betreiben.

  • OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01

    Gründe für die Versagung der Zulassung sofortige weitere Beschwerde gegen die

    Zwar ist die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Beugehaft zur Erzwingung der Mitwirkung des Schuldners im Eröffnungsverfahren unbeschadet der sonstigen Unanfechtbarkeit von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren (dazu OLG Köln, ZInsO 2000, 104 = ZIP 2000, 552; OLG Köln, ZIP 2000, 462; OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, 6. Lfg., § 34 Rn. 5 ff.) zulässig, weil § …
  • OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 231/00
    Eine Zulassung der weiteren Beschwerde kommt nämlich schon deshalb nicht in Betracht, weil die weitere Beschwerde wie schon die Erstbeschwerde nicht statthaft sind und es deshalb zugleich an der erforderlichen Beschwerdebefugnis des Schuldners (§§ 574 ZPO, 4 InsO) mangelt (vgl. BayObLGZ 1999, 200 [202] = NZI 1999, 412 [413]; Senat, NZI 2000, 130; OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; Kirchhof in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 6, Rdn. 15 sowie § 7, Rdn. 13 und 25).
  • LG Gera, 10.06.2009 - 5 T 92/09

    Beschwerderecht eines Gläubigers einer juristischen Person im Falle einer

    Gegen die Anordnung zur Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen (Ziff. 4. des Beschlusses vom 03.02.2009) ist kein Rechtsmittel gegeben, § 6 I InsO (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.04.2000, Az.: 8 W 51/00).
  • LG Frankfurt/Oder, 22.12.2005 - 19 T 825/05

    Ablehnung eines vom Gericht bestellten Sachverständigen bei Besorgnis der

    Auch die Anordnung der Einholung eines Gutachtens und die Beauftragung eines bestimmten Sachverständigen selbst ist nach einhelliger Auffassung in Literatur, und Rechtsprechung nicht anfechtbar, da es sich hierbei nicht um eine Entscheidung im Sinne des § 6 InsO , sondern um eine vorbereitende und verfahrensfördernde Maßnahme zur Erfüllung der Amtsermittlungspflicht, § 5 Abs. 1 InsO , handelt, gegen die die Insolvenzordnung kein Rechtsmittel vorsieht (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1998, 1579 [BGH 02.07.1998 - IX ZB 33/98] ; OLG Celle, ZIP 2001, 127; OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301 ; Kirchhof in HK-InsO, 3. Auflage, § 6 Rz. 6).
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